Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
(Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
und Gesundheit)
Das Berufsrecht ist, soweit keine andere Regelungen durch die Kammer
gültig sind,
durch das Psychotherapeutengesetz geregelt:
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten
und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(Psychotherapeutengesetz - PsychThG) vom 1.1.1999
Zugelassen zur vertragsärztlichen Versorgung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle München Stadt und
Land, für:
analytische Psychotherapie
bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Einzelbehandlung
tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Einzelbehandlung
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